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Willkommen beim Digitalen Archiv der Stadt Bad Ems!

Hier entsteht das digitale Archiv der Stadt Bad Ems. Es werden hier die Findbücher des Stadtarchivs Bad Ems präsentiert. Zudem werden die Findhilfsmittel der Sammlungen, Nachlässe und der Präsenzbibliothek online gestellt.

Die Internetseite gibt immer nur einen gewissen Bearbeitungsstand wieder. Wir arbeiten kontinuierlich an der weiteren Verzeichnung unserer Akten und an der Tiefe und Qualität der vorhandenen Findhilfsmittel.

Zu den Datensätzen werden stetig auch die dazugehörigen Archivalien digital online gestellt.

Das geplante erste Projekt sieht die Präsentation der Bauunterlagen von Bad Ems aus dem 19. und Mitte 20. Jahrhundert vor. Daneben werden bereits digitalisierte Postkarten, Fotos oder Standesamtsunterlagen präsentiert, um beispielhaft darzustellen, welche Möglichkeiten der zukünftigen Benutzung hier entstehen werden.

→ Liste der Archivalien

News

Buch Schneider

Das druckfrische Buch von Michael Schneider "Das Kirchspiel Nievern an der Lahn und seine Grenzsteine" wurde am 8. Februar 2023 vom Autor dem Stadtarchiv Bad Ems für seine Bibliothek übergeben.







Personenstandsunterlagen

Allgemeines:

Personenstandsunterlagen werden gemäß Personenstandsgesetz kontinuierlich an die jeweiligen kommunalen Archive und als Zweitschriften an die Personenstandsarchive (Land) abgegeben. Ausschlaggebend ist bei Geburten das aktuelle Jahr minus 111 (Beispiel 2022 - 111 = 1911 - Die Geburten bis 1911 befinden sich im Archiv) Ausschlaggebend ist bei Heiraten das aktuelle Jahr minus 81 (Beispiel 2022 - 81 = 1941 - Die Heiraten bis 1941 befinden sich im Archiv) Ausschlaggebend ist bei Sterbefällen das aktuelle Jahr minus 31 (Beispiel 2022 - 31 = 1991 - Die Sterbefälle bis 1991 befinden sich im Archiv)

Alle jüngeren Fälle müssen bei den zuständigen Standesämtern angefordert werden. Das zuständige Standesamt hier ist:

Standesamt Bad Ems-Nassau
Bleichstraße 1
56130 Bad Ems
standesamt@vgben.de

Standesamt Bad Ems 1874 - 2019

Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden des Ortes Bad Ems und des Ortes Kemmenau wurden beginnend 1874 bis 2019 beim Standesamt Bad Ems geführt. Durch die Bildung der Verbandsgemeinde Bad Ems 1972 wurden die in den Orten Arzbach, Becheln, Dausenau, Fachbach-Nievern und Frücht vorhandenen Standesämter aufgelöst. Die Personenstandsbeurkundungen wurden dann bis zur Bildung der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau durch das Standesamt Bad Ems durchgeführt. So erfolgten neben den Standesamtsorten ab 1972 auch Beurkundungen für die Orte Miellen und Zimmerschied beim Standesamt Bad Ems.

Die Sterbeurkunden bis 1992ff, die Geburtsurkunden bis 1912ff und die Heiratsurkunden bis 1942ff können Sie beim online auf dieser Seite recherchieren bzw. beim

Verbandsgemeindearchiv Bad Ems-Nassau
Postfach 1153
56118 Bad Ems
0049-2603 3572
archiv@vgben.de
Homepage

anfordern.

Einleitung zum Bestand 3 1929 - 1972 des Stadtarchivs Bad Ems von Dr. Sarholz

Die Büroreform der späten zwanziger Jahre wirkte sich auch auf die Stadtverwaltung Bad Ems aus. Stehordner ersetzten die Fadenheftung, die Altakten wurden in den folgenden Jahren ausgesondert oder in den Keller des Rathauses ausgelagert und an die Stelle der alten Registraturpläne trat um 1930 ein neuer Aktenplan, der bis zum Übergang der Stadtverwaltung auf die Verbandsgemeinde Bad Ems 1972 Gültigkeit behielt. Die einschneidenden Veränderungen und die weitere Geschichte dieser Registraturschicht ließen es geboten erscheinen, auch in der Bestandsgliederung des Stadtarchivs entsprechende Zäsuren zu setzen, zumal es sich bei diesen Akten, anders als beim älteren Schriftgut des Stadtarchivs, um einen reinen Fonds der Stadtverwaltung handelt. Der von diesem Bestand abgedeckte Zeitraum erstreckt sich über die Jahre der Weltwirtschaftskrise, des Nationalsozialismus, des Zweiten Weltkriegs und der Nachkriegs- und Wiederaufbauzeit. Er spiegelt also wesentliche Phasen der Zeitgeschichte in der Stadtgeschichte wider. Leider sind Lücken festzustellen und gezielte Kassationen zu vermuten bzw. auch als „Feuerchen auf dem Rathaushof in den letzten Kriegstagen“ mündlich überliefert.

Dennoch birgt der Fonds viele interessante Akten, oft an vom Aktenzeichen her unscheinbaren Stellen. So ist etwa unter der Finanzverwaltung die „Arisierung jüdischen Grundbesitzes“ ab 1939 (Nr. 936 f) dokumentiert und Schriftverkehr über Fleischlieferungen aus dem Schlachthof (Nr. 621) gibt Aufschlüsse über Kriegsgefangenenlager. Die Akten über das Grundvermögen zeigen das Wachstum neuer Baugebiete in den Nachkriegsjahrzehnten ebenso wie die Ausdehnung der bergbaulichen Anlagen und die Vorgeschichte des neuen Kurgebiets auf der Bismarckhöhe, um nur einige Beispiele zu nennen. Einschneidende Veränderungen einer jahrhundertealten Wirtschaftsstruktur fallen in diese Zeit und schlagen sich in den Akten nieder. So sei der Rückgang der Landwirtschaft, das Ende des Bad Emser Weinbaus und des Bergbaus genannt. Gab es bis um 1980 im Stadtarchiv nur Akten aus der Zeit vor 1933, so wurden vom letzten städtischen Beamten damals zahlreiche Ordner der Jahrzehnte von der preußischen Büroreform bis zur Bildung der Verbandsgemeinde abgegeben. Weitere Abgaben aus dieser Zeit erfolgten, als 1986 bis 1988 im Rahmen einer ABM-Maßnahme das Verbandsgemeindearchiv eingerichtet wurde. Diese Akten wurden als Vorakten in das VG-Archiv gegeben. Vor und nach dem Auszug der Verwaltung aus dem Rathaus (1992) wurden die Bemühungen intensiviert, alle Unterlagen aus der Zeit vor 1972 zu sichten, zu bewerten und entweder dem Archiv zu übergeben oder, soweit sie nicht Aufbewahrungsfristen unterlagen, zu kassieren. Dies gestaltete sich vor allem im alten Rathauskeller als schwierig, da dort teilweise nicht mehr von einigermaßen geordneten Registraturen die Rede sein konnte. Organisatorische und räumliche Bedingungen der Maßnahme waren äußerst ungünstig. So gibt es keine Abgabelisten und es war unmöglich, eine Kassationsliste zu führen. Oft war nicht mehr festzustellen, aus welcher Abteilung der Verwaltung das Schriftgut kam. Insgesamt wurden schätzungsweise zehn Prozent der im Keller lagernden Akten übernommen. Der Raumbedarf wurde von vormals acht Kellerräumen auf einen Archivraum reduziert.

Kassiert wurden beispielsweise die meisten Rechnungsbelege, Leichenschauscheine ab 1950, Lebensmittelkontrollen 1966 bis 1972, Sozialhilfeakten bis auf exemplarisch aufbewahrte Buchstaben, Gaststättenkonzessionen seit 1945, weil sie auch aus der Gewerbekartei zu ersehen sind. Die älteren Konzessionen wurden aufgehoben, da Gaststätten für Bad Ems als Kur- und Fremdenverkehrsort eine eigene Bedeutung haben. Aus der 3 städtischen Finanzverwaltung wurden u. a. Akten über Bedarfszuweisungen (außer allgemeinen Finanzberichten) und Zuschussakten vernichtet.

Nach dem Verwaltungsumzug, der auch die räumliche Situation des Archivs verbesserte, konnten alle übernommenen Akten der Zeit von der Büroreform bis zur Bildung der Verbandsgemeinde als Bestand 3 im Stadtarchiv zusammengefasst werden. In den folgenden Jahren wurden sie, soweit nicht bereits 1986/88 geschehen, archivisch bearbeitet und nach Aktenzeichen vorgeordnet. In vielen Fällen musste das Aktenzeichen allerdings nachträglich vom Archivpersonal vergeben werden, um den Aktenplan als vorläufiges Findmittel nutzen zu können, da die einzelnen Abteilungen der Verwaltung in sehr unterschiedlichem Maß, teilweise auch recht phantasievoll Aktenzeichen vergaben und ansonsten ihre „eigenen Findsysteme“ hatten, die spätestens nach einem Sachbearbeiterwechsel unbrauchbar wurden. Die Aktenzeichen sind als Vorsignaturen angegeben. 1996 bis 1998 erfolgte eine Verzeichnung des gesamten Bestandes mit dem Programm „midosa 95“. Die Klassifikation orientiert sich am Aktenplan, wurde aber an die tatsächliche Zusammensetzung des Bestandes wie auch an die Bedürfnisse der Benutzer angepasst, zumal der Aktenplan nur von einem Teil des Verwaltungspersonals angewendet wurde.

Bei einer nur am Aktenplan und an der Verwaltungsorganisation ausgerichteten Klassifikation wären aus den geschilderten Gründen viele Akten nur schwer auffindbar gewesen. Einige Unterlagen aus der Zeit bis 1972 befinden sich noch in der Verwaltung. Dazu gehören vor allem die Geburts- und Heiratsregister des Standesamtes und Gebäudeakten der Bauverwaltung 2019 ff. Auch reichen Verwaltungsunterlagen der Bestände 1, 2, und 4 in diese Zeit hinein, andere finden sich als Vorakten der Verbandsgemeindeverwaltung im Verbandsgemeindearchiv, Bestand 1 (z. B. Jugendpflege).

Die Bestandsstruktur bringt es mit sich, dass viele Akten noch nicht zur Benutzung freigegeben sind. So sind z. B. Personalakten nach dem Landesarchivgesetz 10 Jahre nach dem Tod bzw. 100 Jahre nach der Geburt der Person für eine allgemeine Benutzung gesperrt. Für wissenschaftliche Forschungen, Betroffene oder direkte Familienangehörige können diese Unterlagen im Einzefall vorgelegt werden.