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Suche nach: Jahr = "1650 - 1700"
Graf Georg August von Nassau bestätigt der Gemeinde Dausenau ihre alten Rechte.
In: 1. Stadtrechtsprivilegien1.10.1686Graf Johann Ernst von Nassau bestätigt der Gemeinde Dausenau ihre alten Rechte. .
In: 1. Stadtrechtsprivilegien1.10.1686Graf Johann von Nassau, der nach dem Friedensschluß den größten Teil seiner Länder zurückerhalten hat, bestätigt der Gemeinde Dausenau ihre alten Rechte
In: 1. Stadtrechtsprivilegien14.1.1650Johann Philipp Hirtz, Schultheiß zu Dausenau, beschwert sich beim Amt Nassau darüber, daß die Einwohner zu Dausenau trotz Ersuchens den Flutgraben am Kalkhäuschen nicht ausräumen.
In: 2. Rechtsstreite und Schlichtungen16.4.1663Die Gemeinde Dausenau bittet im Hinblick auf ihre schlechte Wirtschaftslage das Amt Nassau wieder in vier Quartiere zu teilen, nachdem das sehr heruntergekommene Scheuern wieder erblüht, dagegen Dausenau verfallen ist. Es wurde ein Bericht der Amtleute Konrad von Bentheim und Johann Plebanus angefordert.
In: 4. Steuern und Abgaben8.3.1677Bruchstück eines Grenzbegangs (Hillenhof, Clasenhof, große Eiche, Westenborn, Misselbach)
In: 5 Grundstücke und Grenzenum 1650 - 1700Bürgerbrief für Hans Saxun und Erbverpachtung eines Bauplatzes "oben an dem Embser bad" für 2 Gulden 6 Albus
In: 9. Bürgerrecht8.12.1656